ownCloud Endkunden Vertragsbedingungen gemäß der hier angezeigten Anlage A - Sonstige Bestimmungen

1. Zahlung

1.1. Gebühren und Kosten.

Der Kunde vereinbart mit dem Partner Gebühren für den Erstvertrag sowie die Vertragsverlängerung. Ebenso werden Nebenbedinungen wie Zahlungsziel, Umsatzsteuer, usw. vereinbart. Keine der vereinbarten Bedingungen wiedersprechen der ownCloud Commercial License.

1.2. Änderung der Gebühren.

ownCloud behält sich das Recht vor, die im Zusammenhang mit diesem Bestellformular erhobenen Gebühren zum Beginn der Laufzeit einer Vertragsverlängerung zu ändern. ownCloud unterrichtet den Partner neunzig (90) Tage vor Beginn der Vertragsverlängerung über eine solche Gebührenänderung. Der Partner unterrichtet den Kunden achtzig (80) Tage vor Beginn der Vertragsverlängerung über eine solche Gebührenänderung.

1.3. Meldepflichten des Kunden.

Überschreitet die tatsächliche Anzahl der Softwarenutzer die vertraglich vereinbarte Anzahl der Nutzer, für die der Kunde die entsprechenden Gebühren entrichtet hat, so hat der Kunde dies ownCloud und dem Partner unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde meldet die Anzahl der nicht durch den Vertrag abgedeckten Nutzer sowie den Zeitpunkt, zu dem die Nutzerzahl erstmals überschritten wurde. Der Partner stellt dem Kunden die überzähligen Nutzer der jeweiligen Software gemäß den Bestimmungen des Bestellformulars, sowie seiner Vereinbarungen mit dem Kunden, in Rechnung.

1.4. Prüfung.

Während der Laufzeit des über dieses Bestellformular abgeschlossenen Vertrages sowie für einen Zeitraum von einem (1) Jahr nach Ende der Laufzeit ist ownCloud oder ein von ownCloud benannter Bevollmächtigter berechtigt, die Einrichtungen und Aufzeichnungen des Kunden auf Einhaltung der Vertragsbedingungen zu überprüfen. Eine solche Prüfung erfolgt ausschließlich zu den Geschäftszeiten des Kunden und wird von ownCloud mindestens zehn (10) Tage vorher schriftlich angekündigt. OwnCloud teilt dem Kunden etwaige Verstöße gegen die Vertragsbedingungen einschließlich der Anzahl der nicht gemeldeten Nutzer schriftlich mit. Der Kunde hat die Gebühren für die nicht gemeldeten Nutzer innerhalb von fünfzehn(15) Tagen ab Datum dieser Mitteilung an den Partner zu entrichten. Überschreitet die Anzahl der tatsächlichen Nutzer die vertraglich vereinbarte Nutzerzahl, für die der Kunde Gebühren entrichtet hat, um mehr als fünf Prozent (5 %), hat der Kunde ownCloud außerdem die Kosten für eine solche Prüfung innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Datum der Rechnung über diese Prüfung zu erstatten.

1.5. Mobile Apps.

Es obliegt dem Kunden, das Einverständnis der einzelnen Nutzer zu den Endbenutzerlizenzvereinbarungen für mobile Apps einzuholen. Für die Nutzung der über Google Play, den Apple App Store oder ähnliche Dienste erworbenen mobilen Apps gelten ausschließlich die Endbenutzerlizenzvereinbarungen der jeweiligen Anbieter. Unter die Bezeichnung „Mobile Apps“ fallen die Anwendungen für Androidund iOS-Smartphones, die der Kunde im Rahmen der kommerziellen Software lizenziert.

2. Laufzeit und Kündigung

2.1. Laufzeit und Verlängerung.

Die Bereitstellung von Software und Services im Rahmen dieses Bestellformulars erfolgt ab Vertragsbeginn für die in diesem Bestellforumular als Vertragslaufzeit angegebene Dauer. Die Laufzeit verlängert sich automatisch jeweils um weitere zwölf (12) Monate, soweit nicht der Kunde dem Partner und ownCloud mindestens sechzig (60) Tage vor Beginn der nächsten Vertragsverlängerung schriftlich mitteilt, dass sie den Vertrag nicht verlängern möchte.

2.2. Außerordentliche Kündigung.

Die Vertragsparteien können den mit diesem Bestellformular abgeschlossenen Vertrag aus wichtigen Gründen kündigen: (i) 30 Tage nach vorheriger schriftlicher Mitteilung an die andere Partei aufgrund eines wesentlichen Verstoßes gegen die Vertragsbedingungen, sofern dieser Verstoß nicht innerhalb der 30-Tage-Frist behoben wird, oder (ii) fristlos, wenn gegen die andere Partei ein Konkursoder sonstiges Ausgleichsverfahren im Zusammenhang mit Zahlungsunfähigkeit, Zwangsverwaltung, Liquidation oder Abtretung zugunsten ihrer Gläubiger eingeleitet wird. Soweit (ii) den Partner betrifft, kann ownCloud alle Vereinbarungen bzgl. der Softwarelieferung vom Partner übernehmen.

3. Sonstiges

3.1. Abtretung.

Keine Partei ist berechtigt, den mit diesem Bestellformular abgeschlossenen Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Parteien abzutreten oder zu übertragen. Als Ausnahme hierzu gilt, dass jede Partei bei einer Fusion, Reorganisation, einem Verkauf aller oder wesentlicher Vermögenswerte oder Anteile, einem Kontrollwechsel oder kraft Gesetz den Vertrag nach vorheriger Mitteilung auch ohne Zustimmung der anderen Partei an verbundene Unternehmen oder Rechtsnachfolger abtreten können.

3.2. Vertragsgrundlage; Änderung; Ausfertigungenund Faksimile oder elektronische Unterschrift.

Die Bestimmungen dieses Bestellformulars stellen die alleinige Grundlage für den Vertragsgegenstand dieses Bestellformulars dar, ungeachtet etwaiger abweichender oder ergänzender Bestimmungen, die unter Umständen in Bestellscheinen oder sonstigen Dokumenten enthalten sind, mit dem der Kunde eine Bestellung aufgibt oder sonstige Geschäfte im Rahmen dieses Bestellformulars abwickelt. Änderungen oder Ergänzungen dieses Bestellformulars bedürfen der Schriftform und müssen von jeder Partei unterzeichnet werden. Jegliche Änderungen oder Ergänzungen müssen auf das vorliegende Bestellformular verweisen.

3.3. Werbung.

Der Kunde gewährt ownCloud hiermit ein nicht ausschließliches, auf die Laufzeit des mit diesem Bestellformular abgeschlossenen Vertrages befristetes Recht, den Namen und das Unternehmenslogo des Kunden im Kundenbereich der Website von ownCloud aufzuführen und in der Kundenliste von ownCloud zu verwenden, sofern diese auch die Namen anderer Kunden von ownCloud enthält. Jegliche sonstige Verwendung des Namens, des Unternehmenslogos oder des Markenzeichens des Kunden durch ownCloud bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kunden.

3.4. Anwendbares Recht.

Bei der Auslegung des mit diesem Bestellformular abgeschlossenen Vertrages findet deutsches Recht Anwendung, ungeachtet der Bestimmungen des Kollisionsrechts. Dieses Bestellformular oder darin vorgesehene Transaktionen unterliegen nicht dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf.

3.5. Unabhängige Auftragnehmer; Drittbegünstigte.

Die Parteien agieren im Rahmen des mit diesem Bestellformular abgeschlossenen Vertrages als unabhängige Auftragnehmer. Keine der Parteien gilt als Angestellter, Vermittler, Partner, Franchisegeber, Franchisenehmer oder gesetzlicher Vertreter der anderen Partei, und keine der beiden Parteien ist berechtigt, befugt oder bevollmächtigt, die andere Vertragspartei rechtlich in irgendeiner Weise zu verpflichten. Zu diesem Zweck kommen die Vertragsparteien ausdrücklich überein, dass sich aus diesem Bestellformular keine Rechte zugunsten Dritter ergeben.

3.6. Mitteilungen.

Mit Ausnahme eines Änderungsauftrags bedarf jegliche Mitteilung, die nach den Bestimmungen dieses Bestellformulars erforderlich bzw. zulässig oder gesetzlich vorgeschrieben ist, der Schriftform und muss (a) persönlich überbracht, (b) von einem Kurierdienst (c) per Einschreiben an die oben auf diesem Bestellformular angegebene Anschrift zugestellt oder (d) per Fax übermittelt werden.

3.7. Salvatorische Klausel; Verzichtserklärung.

Wenn eine der Bestimmungen dieses Bestellformulars aus irgendeinem Grund als ungültig oder nicht durchsetzbar gilt, bei entsprechender Änderung jedoch gültig und durchsetzbar wäre, gilt diese Bestimmung mit der für ihre Gültigkeit und Durchsetzbarkeit erforderlichen Änderung. Ist eine entsprechende Änderung der Bestimmung nicht möglich, sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass die Ungültigkeit dieser Bestimmung die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Bestellformulars nicht berührt. Die verspätete oder unterlassene Ausübung von Rechten aus diesem Vertrag seitens einer der Parteien ist nicht als Verzicht oder Verwirkung dieser Rechte auszulegen. Eine Verzichtserklärung bedarf der Schriftform und muss von einem bevollmächtigten Vertreter der Partei unterzeichnet weden, gegenüber der der Verzicht durchgesetzt werden soll.

3.8. Gewährleistung.

Für die Software wird keine Haftung bezüglich Mängel übernommen, die dem Kunden bekannt sind oder in Folge grob fahrlässiger Unkenntnis bekannt sein müssen.

3.9. Haftung.

Die Haftung von ownCloud wird unabhängig des Rechtsgrundes wie folgt übernommen: ownCloud haftet uneingeschränkt: a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, b) bei Verletzung von Leib und Leben, c) nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz, d) bei einer entsprechenden Garantieerklärung durch ownCloud. Für Vertragspflichten, die für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags unabdingbar sind auf die der Kunde vertrauen durfte ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden beschränkt. ownCloud übernimmt unabhängig vom Rechtsgrund außer den in den oben genannten Fällen im Übrigen keine Haftung.

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